Women-On-Board-Index 185 2020
54 FidAR [ WOMEN- ON- B OA RD - I ND E X 1 8 5 ] 2020 Zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße im Dezember 2016 gehörte mit Renata Jungo Brung- ger eine Frau dem Vorstand an, die Entscheidung zur Berufung von Britta Seeger in den Vorstand zum 1. Januar 2017 war bereits im Juli 2016 getroffen und kommuniziert worden. 35 Damit lag die Zielgröße für den Vorstand von Beginn an bei der Hälfte des damals aktuellen Frauenanteils im Vorstand, womit auch die Möglichkeit einer Absenkung offengehalten wurde. 36 Auch die Aareal Bank beschreibt offen die Festlegung der Zielgröße für den Vorstand unterhalb des Status quo, die gemäß Verschlechterungsverbot aktienrechtlich nur zulässig ist, weil der Frau- enanteil bei Festlegung bereits über 30 Prozent liegt und nicht unter diesen Wert abgesenkt wird: „Der Vorstand soll bis zum 30. Juni 2022 über einen Mindestfrauenanteil von 20 % verfügen. Aufgrund der Erweiterung des Vorstands im Geschäf tsjahr 2018 beträgt der gegenwärt ige Anteil 33,33 % (Vorjahr: 40 %).“ 37 Ein bemerkenswert „f lexibler“ Umgang mit der Vorstandszielgröße ist bei der im Regulierten Markt notierten AUDI AG zu beobachten. War im vergangenen Jahr vom Aufsichtsrat noch Ziel- größe Null festgelegt worden, wurde die Zielgröße nach Berufung einer Frau in den Vorstand entsprechend angepasst: „Über die Zielquote für den Frauenanteil im Vorstand wird jedes Jahr im Aufsichtsrat der AUDI AG neu entschieden. Bis zum 31. Dezember 2019 hatte der Aufsichtsrat der AUDI AG formell eine Zielquote von null beschlossen. Zum Ende des Jahres 2019 war mit Hildegard Wortmann als Vorständin für den Bereich Market ing und Vertrieb eine Frau im Vorstand vertreten. Im Berichtsjahr wurde für den Frauenanteil im Vorstand bis 31. Dezember 2020 eine formelle Zielquote von 14,3 Prozent beschlossen.“ 38 Warum AUDI für die Vorstandszielgröße nicht die 5-Jahres-Frist ausschöpft, begründet das Unter- nehmen nicht. Im April 2020 hat AUDI mit Dr. Sabine Maaßen eine weitere Frau in den Vorstand berufen, der Frauenanteil in der Führungsetage stieg damit auf 29 Prozent. In ähnlicher Weise hat das öffentliche Unternehmen Mainova , dessen Mehrheitsanteil die Stadt Frankfurt amMain hält, die Zielgröße für den Vorstand „f lexibel“ angepasst: Der Vorstand besteht im Berichtszeitraum aus einem weiblichen Mitglied und drei männlichen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hatte [..] für den Vorstand eine Zielvorgabe für den Anteil an Frauen im Vorstand von 0 % mit Frist bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt, wobei er sich am damaligen Status quo sowie der Bestelldau- er der Vorstandmitglieder Breidenbach und Herbst orient ierte. Durch den Eintritt von Frau Rauhut hat sich die Quote mittlerweile auf 25 % erhöht. Entsprechend hat der Aufsichtsrat auch die Zielvorgabe auf mindes- tens 25 % erhöht. Die Umsetzungsfrist besteht unverändert bis zum 31. Dezember 2020. 39 35 Aufsichtsrat der Daimler AG bestellt Britta Seeger als Vorstandsmitglied für Mercedes Benz Cars Vertrieb, Pressemitteilung, 21.07.2016, https://media.daimler.com/marsMediaSite/de/instance/print/Aufsichtsrat-der-Daimler-AG-bestellt-Britta-Seeger-als-Vorstandsmitglied-fu- er-Mercedes-Benz-Cars-Vertrieb.xhtml?oid=13030099 36 Dennoch dürfte das Vorgehen rechtlich nicht unter das Verschlechterungsverbot fallen. Es sieht vor, dass die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten dürfen, wenn der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent liegt. 37 Aareal Bank AG, Erklärung zur Unternehmensführung, Dezember 2018, S. 8. 38 AUDI AG, Corporate Governance Bericht im Geschäftsbericht 2019, S. 54. 39 Mainova AG, Corporate Governance Bericht 2019, S. 149.
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