Women-On-Board-Index 185 2020

59 men mit Planziel für die 1. Managementebene (33 / 19,2 %) legt eine Zielgröße fest, die unterhalb des aktuellen Frauenanteils liegt. Insofern der Wert bei Festlegung der Zielgröße unter 30 Prozent lag, könnte hier ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vorliegen. Insgesamt acht Unter- nehmen (4,7 %), die eine frauenfreie 1. Führungsebene zum Zeitpunkt der Zielgrößen-Festlegung hatten, planen mit Zielgröße Null. Als wichtigstes Argument dafür wird die geringe Zahl der Führungskräfte und deren Vertrags- bindung angeführt. So begründet der im SDAX notierte Fußballverein Borussia Dortmund in der Erklärung zur Unternehmensführung 2018 die Zielgröße Null ausführlich: „Die Geschäf tsführung der Borussia Dortmund Geschäf tsführungs-GmbH hat für diese als persönlich haf tende Gesellschaf terin der Gesellschaf t am 30. Juni 2017 beschlossen, für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der persönlich haf tenden Gesellschaf terin der Gesellschaf t die Zielgrö- ßen für die erste sowie die zweite Führungsebene jeweils mit 0 % und die Fristen zur Erreichung für jede Führungsebene jeweils bis zum 30. Juni 2022 (fünf Jahre) festzulegen, verbunden mit folgender Begrün- dung bzw. Erläuterung: „Derzeit (Stand: 30. Juni 2017) besteht (i) die erste Führungsebene unterhalb der persönlich haf tenden Gesellschaf terin der Gesellschaf t aus 6 Personen und (ii) die zweite Führungsebene unterhalb der persönlich haf tenden Gesellschaf terin der Gesellschaf t aus 10 Personen. Die Mitglieder beider Führungsebenen sind derzeit alle Männer, so dass der Frauenanteil insoweit derzeit jeweils 0 % beträgt. Für den festgelegten Bezugszeitraum erscheint die für die jeweilige Führungsebene festgelegte Ziel- größe insbesondere aus folgenden Gründen als angemessen: Mit Rücksicht auf die längerfrist ig angelegte Zusammenarbeit mit den hier vorhandenen Führungskräf ten, deren Altersstruktur und die unter ihnen erfahrungsgemäß geringe Fluktuat ion ist die Neubesetzung von Arbeitsplätzen auf der ersten wie auch auf der zweiten Führungsebene unterhalb der persönlich haf tenden Gesellschaf terin im Bezugszeitraum nicht realist isch. Für den Bezugszeitraum bis zum 30. Juni 2022 verbleibt es folglich voraussichtlich beim Status Quo eines Frauenanteils von 0 % und ist dies somit naturgemäß die dem entsprechend festgelegte Zielgröße für die erste und auch die zweite Führungsebene. Sollte sich im Bezugszeitraum jedoch Bedarf für Neubesetzungen auf den vorgenannten Führungsebenen ergeben, wird sich die Geschäf tsführung bemühen, Frauen namentlich im Falle entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu berücksicht igen.“ 48 Die Bewertung der definierten Zielgrößen wird dadurch erschwert, dass einige Unternehmen statt einer konkreten Zielgröße einen Zielkorridor festlegen, also eine f lexible Bandbreite, inner- halb derer sich der Frauenanteil im Rahmen der gesetzten Planungsfrist bewegen soll. Dennoch ist ein solcher Korridor, der die Vergleichbarkeit reduziert, den Konzernen bei der Dokumentation der Zielgrößenerreichung aber einen gewissen Spielraum erlaubt, positiver zu bewerten als eine bewusst unterhalb des Status quo festgelegte Zielgröße. Allerdings könnten die Unternehmen, die den Zielkorridor nutzen, ihre Anstrengungen besser dokumentieren, um für mehr Transparenz zu sorgen. 48 Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Erklärung zur Unternehmensführung 2018 (https://aktie.bvb.de/ Corporate-Governance/Erklaerung-zur-Unternehmensfuehrung, aufgerufen am 5.05.2019).

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